TESTAMENT
Wie verfasse ich ein rechtskräftiges Testament?
Jede
volljährige Person, die im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte ist, kann ein
Testament formulieren. Das Testament muss eigenhändig und handschriftlich
verfasst sein und mit vollem Namenszug, Datum- und Ortsangabe versehen werden.
Grundsätzlich empfiehlt sich der Gang zum Notar.
Für Privatpersonen ist ein Testament
oder Erbvertrag immer dann sinnvoll, wenn die gesetzliche Erbfolge nicht
ausreicht - wenn etwa ein Erbe mehr oder weniger bekommen soll, als die
Paragrafen vorsehen, oder mit dem Erbe bestimmte Anweisungen und Wünsche
verbunden sind. Alles, was nicht sittenwidrig ist, kann verfügt werden.
Oft setzen sich Eheleute mit dem viel zitierten Berliner Testament als
gegenseitige Alleinerben ein. Die Kinder werden erst berücksichtigt, wenn beide
Elternteile verstorben sind. Bei größerem Vermögen kann das zu steuerlichen
Mehrbelastungen der Erben führen. Selbstständige und Unternehmer sollten sich
fachmännisch beraten lassen, um die Angehörigen abzusichern, das Lebenswerk
nach dem Tod lebensfähig zu erhalten und Steuerfallen zu vermeiden.
Wenn die Verträge unterzeichnet und hinterlegt sind, sollten die Betroffenen
über die Existenz und den Verbleib der Verfügungen informiert werden.
Das Verfassen eines Testamentes ist wichtig für die bewusste Auseinandersetzung mit dem Thema. Eine professionelle Unterstützung ist oft hilfreich, da im Vorfeld schon viele Probleme vermieden werden können.
Sie können Ihr Testament auch gemeinsam mit Ihren Vorsorge-Regelungen in unserem Hause hinterlegen lassen. Wir helfen Ihnen gerne bei offenen Fragen.
